Die Gebühr muss auch bezahlt werden, wenn die Beratung telefonisch erfolgt
Patienten müssen die Praxisgebühr auch dann bezahlen, wenn sie sich telefonisch von einem Arzt oder Psychotherapeuten beraten lassen.
Darauf hat der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, aufmerksam gemacht.
Die zehn Euro werden fällig, wenn der Patient im laufenden Quartal noch nicht bei dem Arzt war, den er anruft, oder wenn er sich außerhalb der Sprechzeiten (z. B. nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag) von einem Bereitschaftsarzt telefonisch beraten lässt.
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