Wer sich dem Rentenalter nähert, darf deswegen bei betriebsbedingten Entlassungen nicht eher vor die Tür gesetzt werden als jüngere Kollegen
Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun im Fall einer 57-jährigen Buchhalterin entschieden. Der Frau, die seit 16 Jahren im Unternehmen arbeitete, war im Rahmen eines generellen Personalabbaus in der Abteilung gekündigt worden.
Seine Wahl begründete der Arbeitgeber unter anderem mit dem Alter der Angestellten: Die 57-Jährige müsse nur noch wenige Jahre auf den Eintritt in die Rente „warten“ – diese Zeit könne sie, anders als eine jüngere Kollegin, problemlos mit Arbeitslosengeld überbrücken.
Die Düsseldorfer Richter wollten dieses Argument nicht gelten lassen. Wer vor der Rente steht, begründen sie ihr Urteil, ist deswegen nicht weniger schutzwürdig als junge Mitarbeiter im Betrieb. Im Gegenteil: Das fortgeschrittene Alter eines Angestellten muss der Arbeitgeber sogar als Pluspunkt werten, wenn er die sozialen Härten einer betriebsbedingten Kündigung abwägt.
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