Seit 1989 gibt es für Arzneimittel Festbeträge. Kostet ein Medikament mehr, muss der Arzt darüber informieren, denn die Differenz zahlt der Patient
Seit das Gesundheitsreformgesetz von 1989 in Kraft trat, gibt es Festbeträge für Arzneimittel. Sie sollen eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Therapie gewährleisten und die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Preisen schützen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verordnete Arzneien nur bis zum jeweiligen Festbetrag.
Differenz zahlt der Versicherte Verschreibt der Arzt ein Medikament, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Versicherte die Differenz entrichten – zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung und auch dann, wenn er von der Zuzahlung befreit ist. Die Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten darüber zu informieren.
Zulässig sind laut Gesetz Festbeträge für Arzneimittel mit identischen oder pharmakologisch vergleichbaren Wirkstoffen und für Arzneistoff- Kombinationen mit einer therapeutisch vergleichbaren Wirkung. Am 1. April 2004 gab es 416 Festbetragsgruppen mit insgesamt 391 Wirkstoffen oder Kombinationen.
Seit die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Festbeträge erneut gesenkt haben, müssen Versicherte bei 2.125 Präparaten draufzahlen.
Übersicht der Arzneimittel im Internet Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) können Sie die Übersichten über sämtliche Festbeträge und die betroffenen Arzneimittel als Excel- oder Text-Datei abrufen.
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