Alles bleibt wie es ist, und das ist gut so. Mit seinem gestrigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass das deutsche Fremdbesitzverbot (in Deutschland dürfen nur Apotheker Apotheken besitzen) bestehen bleiben darf
Die Richter folgten in ihrem Urteil Generalanwalt Yves Bot als auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren für den Erhalt der deutschen Regelung ausgesprochen. Damit ist bei uns weiterhin nicht erlaubt, dass Kapitalgesellschaften Apotheken als Filialbetriebe öffnen dürfen. Apotheker dürfen neben ihrer Hauptapotheke maximal drei Filialen betreiben. Was wir aus der Baumarkt und Elektrobranche kennen, ist im Apothekensektor verboten.
Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Versorgung mit Arzneimitteln in den Händen von Apothekern und Apothekerinnen bleibt, die dafür persönlich in der Verantwortung stehen. Als Heilberufler stellen sie die Sorge um die Gesundheit ihrer Patienten über wirtschaftliche Interessen. Es ist nicht sicher, dass ein von einem Konzern angestellter Apotheker einer großen Apothekenkette dieselbe Handlungsfreiheit hätte.
Das Urteil wurde von deutschen Politikern mehrheitlich begrüßt. So sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD): "Mit seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Rechtsklarheit geschaffen. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot bestätigt hat. Es ist mit dem Europarecht vereinbar. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können souverän darüber entscheiden, wie sie die Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung organisieren. Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung."
21.05.09, GesundheitPro / Apotheker Dr. Martin Allwang, Leiter der Pharmazeutisch-Fachwissenschaftlichen Redaktion
|