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Vorsorge und Reha-Maßnahmen oft abgelehnt:
„Mütter werden in Deutschland diskriminiert“   Zur Druckansicht

Die Krankenkassen lehnten im vergangenen Jahr jeden zweiten Antrag von Müttern auf Reha-Maßnahmen ab. Nehmen sie Erschöpfungssituationen nicht ernst genug?

Mütter und Kinder haben in Deutschland keine Lobby. Zu diesem Schluss kommt der „Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder“ der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Seine Analysen zeigen, dass Mütter- sowie Mutter-Kind-Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation zwar sehr effektiv sind, die Krankenkassen im vergangenen Jahr aber jeden zweiten Antrag abgelehnt hatten, obwohl medizinische und psychosoziale Indikationen vorlagen. „Das ist charakteristisch für die Diskriminierung mütterlicher Familienarbeit und die Verkennung der spezifischen Behandlungsbedürftigkeit von Müttern und ihren Familien“, sagt Dr. Jürgen Collatz, Wissenschaftlicher Leiter des Forschungsverbundes.

Erschöpfte Hausfrauen: Das können sich viele nicht vorstellen

In der neuen Sonderveröffentlichung „Effektivität familienmedizinischer Rehabilitation“ (Praxis Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation, Nr. 72, Herausgeber: J. Collatz, S. Sperlich, Juli 2006) wird das Dilemma beleuchtet: Während Mütter immer höheren Belastungen und größerer Unsicherheit ausgesetzt werden, werden Erschöpfungssituationen kaum als Zustände angesehen, bei denen Rehabilitationen hilfreich sind. Die Arbeiten des Forschungsverbundes, der seit zehn Jahren besteht, belegen jedoch genau das Gegenteil: Vor allem Frauen in Extremsituationen, z.B. mit chronisch kranken Kindern, können durch eine Kur langfristige und effektive Entlastung erfahren. Während die Datenlage bei Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren eindeutig und gut belegt ist, sind die Väter laut Jürgen Maaß vom Mütterhilfswerk noch sehr viel zurückhaltender, was die Zahl ihrer Anträge auf eine Kur betrifft. Auch Kuren für die ganze Familien werden viel zu wenig genutzt. Die Angebote schwanken von Bundesland zu Bundesland, gesammelte Daten liegen nicht vor.

Kassen: Kostenübernahme nur bei Mütterkuren

Während die Krankenkassen bei Mütterkuren gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet sind (sofern sie den Antrag akzeptieren), werden Mutter-Kind-Kuren laut Maaß häufig zwar hinsichtlich ihrer Bedürftigkeit anerkannt, letztlich aber den Rentenversicherungsträgern in Rechnung gestellt. Wer „nur“ Hausfrau ist, hat schlechtere Karten, seine Kur von der Kasse bezahlt zu bekommen als eine berufstätige Mutter. Das ist zwar rechtlich nicht anfechtbar, aber ein Hinweis mehr darauf, wie hierzulande die Hausfrauen- und mütterliche Tätigkeit eingestuft wird.

idw/ GesundheitPro

 

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