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Handwerker-Rechnung:
Abzocker ausbremsen   Zur Druckansicht

Wer ein paar Dinge beachtet, schützt sich vor bösen Überraschungen

Die Heizung streikt, der Wasserhahn tropft, oder die Tapete wird immer dunkler. Irgendwann braucht jeder Mensch einen Handwerker. Das sollten Sie beachten:

Auftragsvergabe

Für einen Überblick ist es sinnvoll, mindestens zwei bis drei Anbieter anzurufen und den Preis sowie die festgeschriebenen Leistungen genauestens zu prüfen. „Die häufigsten Probleme treten bei der Überschreitung des Kostenvoranschlags auf“, sagt Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nicht immer sei das vermeintliche Schnäppchen auch wirklich günstig. „Ein Maler, der die Wand- und Deckenflächen nur als Zirka-Größe angibt, kann nach dem Auftrag Nachforderungen stellen, wenn die tatsächliche Fläche größer als seine Schätzung war.“ Der Verbraucherschützer empfiehlt daher, Festpreisvereinbarungen zu treffen. Übrigens: Eine gesonderte Gebühr für den Kostenvoranschlag darf nur berechnet werden, wenn der Handwerker den Kunden darüber im Vorfeld informiert hat.

Kleinaufträge

Immer öfter fordern Handwerker bei Kleinreparaturen Barzahlung. Kunden sollten darauf nur eingehen, wenn ihnen im Gegenzug eine detaillierte Quittung ausgestellt wird. Andernfalls kann es passieren, dass ein Handwerker etwaige Mängel nicht nachbessert, weil es keinen Beweis gibt, dass er vor Ort tätig war. Ein Beleg bekundet im Zweifelsfall aber auch, dass es sich um ein legales Geschäft gehandelt hat. „Bei erkennbarer Schwarz arbeit macht man sich als Kunde nämlich mitschuldig“, warnt Verbraucherschützer Michaelis.

Notdienste

Es ist Wochenende, und Sie haben sich ausgesperrt? Auch hier ist ein Angebotsvergleich mindestens zweier so genannter Notdienste sinnvoll. „Wenn man sich telefonisch über den Preis informiert, sollte man am besten einen Zeugen mithören lassen“, rät der Verbraucherschützer. Vor Beginn der Arbeiten sei es dann ratsam, sich den Preis nochmals bestätigen zu lassen. In der Rechnung führen Notdienste häufig hohe Fahrtkosten von mehr als 60 Kilometern auf. „Solch weite Fahrten muss man nicht bezahlen, wenn man einen Handwerker im eigenen Ortsnetzbereich angerufen hat“, weiß Michaelis.

Im Streitfall

Es empfiehlt sich, Rechnungen erst zu begleichen, wenn die entsprechende Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Ist das Geld noch nicht überwiesen, hat das im Streitfall den Vorteil, dass der Handwerker – und nicht der Kunde – den Rechtsweg einschlagen muss. Insgesamt gilt: Bei Streitigkeiten unter 750 Euro ist erst eine Gütestelle anzurufen. Örtliche Verbraucherzentralen können den Kontakt zu anerkannten Schlichtern vermitteln.

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