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Neues Arzneimittelversorgungs- Gesetz:
„Für Patienten kaum direkte Auswirkungen“   Zur Druckansicht

Ein neues Gesetz soll die Arzneikosten begrenzen. Apothekerpräsident Heinz-Günter Wolf zu den Folgen

Herr Wolf, welche Konsequenzen hat das neue Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (Erklärung im Text weiter unten) für die Patienten?

Auf sie wird das Gesetz kaum direkte Auswirkungen haben. Die gesetzlichen Krankenkassen können allerdings künftig bei sehr preiswerten Arzneimitteln auf die Zuzahlung verzichten. Wie weit sie dies umsetzen, wird sich zeigen.

Begrüßen Sie diese Möglichkeit?

Ja, sehr. Diese Regelung motiviert die Patienten, nach preiswerten Arzneimitteln zu fragen. Das wird das unbegründet schlechte Image der Generika (Nachahmer-Präparate, Red.) aufwerten. Im Endeffekt können so die Ausgaben der Kassen gesenkt werden.

Werden andere Medikamente durch diese Regelung teurer?

Nein. Die Preise für Arzneimittel werden im Wesentlichen von den Herstellern und den Festbeträgen bestimmt.

Müssen Patienten, die besonders teure Präparate benötigen, um ihre Versorgung bangen?

Auch nach dem neuen Gesetz können weiterhin innovative Medikamente verordnet werden. „Neu“ heißt aber nicht unbedingt „besser“. Ärzte werden dies künftig noch genauer prüfen müssen.

Ärzte sollen bevorzugt billige Präparate verordnen. Erhalten die Patienten in Zukunft schlechtere Medikamente?

Generika sind nicht schlechter als Originalpräparate. Wenn ein neuer Wirkstoff auf den Markt kommt, ist er einige Jahre durch Patente geschützt. Laufen diese aus, kann ein anderer Hersteller den gleichen Wirkstoff als Generikum zu einem Bruchteil des Preises verkaufen. Innovationen von heute sind Generika von morgen.

Die so genannten Naturalrabatte fallen künftig weg. Wem kommt das dadurch eingesparte Geld zugute?

Die Naturalrabatte werden von den Krankenkassen abgeschöpft, Hersteller von Generika müssen einen Rabatt von zehn Prozent auf die Arzneimittelpreise zahlen. Das verringert die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und entlastet indirekt die Versicherten.

Wie wirkt sich das neue Gesetz auf die Apotheken aus?

Viele Kollegen kämpfen um ihr Überleben, besonders in ländlichen Gebieten. Da wurden Angestellte entlassen oder deren Arbeitszeiten reduziert, andere Kollegen haben Investitionen verschoben. Die Apotheken sind von dem Wegfall der Naturalrabatte unterschiedlich betroffen. Ob es zu Versorgungsengpässen kommt, weil Apotheken aufgeben, müssen wir abwarten. Als Präsident der ABDA setze ich mich dafür ein, dies zu verhindern.

Was können die Apotheker gegen weiter steigende Arzneimittelausgaben tun?

Mit dem Hausapothekenmodell bieten wir den Krankenkassen an, uns an der Rationalisierung der Arzneimittelverordnung zu beteiligen. Wenn die Patienten sich bei einer Apotheke als Stammkunden einschreiben, ermöglichen sie es, dass Doppelverordnungen erkannt und andere arzneimittelbezogene Probleme verhindert werden. Das spart Kosten und verbessert die Therapie.



Zum neuen Arzneimittelversorgungs-Gesetz: Das beinhaltet es

Ein neues Gesetz soll die Arzneikosten begrenzen. Doch was genau steht in diesem Gesetz?

Das Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) trat am 1. Mai 2006 in Kraft. Ziel: die wachsenden Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel einzudämmen. Die wichtigsten Inhalte:

– Pharmafirmen dürfen die Preise für Medikamente, die auf Kassenkosten verordnet werden, bis zum 31. März 2008 nicht erhöhen.

– Die „Festbeträge“ werden gesenkt. Festbeträge sind Höchstsummen, die gesetzliche Krankenkassen für bestimmte Medikamente zahlen; verlangen Hersteller höhere Preise (was selten vorkommt), müssen die Patienten die Differenz selbst tragen.

– Patienten können Präparate, deren Preis 30 Prozent unter den künftigen Festbeträgen liegt, ohne Zuzahlung erhalten – sofern dies die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen.

– Pharmahersteller dürfen den Apotheken keine „Naturalrabatte“ mehr gewähren, also bei Bestellungen keine zusätzlichen Arzneipackungen kostenlos abgeben. Zugleich müssen Hersteller von Nachahmer- Präparaten (Generika) den Kassen zehn Prozent des Verkaufspreises erlassen.

– Die „Bonus-Malus-Regelung“ soll Ärzte anhalten, aus bestimmten gleichwertigen Arzneimitteln das günstigere zu wählen. Dazu vereinbaren Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen einen durchschnittlichen Betrag pro Arzneigruppe und Dosier einheit. Ärzte, die günstigere Arzneien verordnen, können belohnt werden; überschreitet ein Arzt die Durchschnittskosten, geht ein Teil der Differenz zu seinen eigenen Lasten.

Apotheken Umschau/Gesundheitpro.de

 

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